Berufsbezeichnungen/Kammerangehörigkeit
(§ 5 Abs. 1
Nr. 5 TMG)
Den Berufsträgern wurden die
Berufsbezeichnungen
"Rechtsanwalt" bzw. "Notar" in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Rechtsanwälte gehören der
Rechtsanwaltskammer Hamm an, der
Notar außerdem der
Westfälischen Notarkammer in Hamm.