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Urheberrecht
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Abmahnung wegen Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt eine weiterhin wachsende Zahl von Rechtsgütern und Verwertungsarten. Die fortschreitende Digitalisierung und globale Vernetzung haben unser Leben in vielen Bereichen ebenso rasant wie nachhaltig verändert.

Letzteres gilt in besonderem Maße auch für das Urheberrecht. Neue Schutzgüter, wie Software und Datenbanken, und neue Verwertungsarten, wie das öffentliche Zugänglichmachen im Internet, stellten und stellen Rechteinhaber und Rechtsanwender vor ständig neue Herausforderungen und Probleme.

Zu letzteren gehören - zumindest aus Sicht der Betroffenen - freilich auch Abmahnungen. Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets und dem Fortschritt der Breitbandtechnik sind urheberrechtliche Abmahnungen auch gegenüber privaten Nutzern zum Massenphänomen geworden. Ob Stadtplanausschnitte auf selbstgebastelten Internetseiten,Musikdownloads und Pornofilme in Filesharing-Netzwerken oder Bilderklau bei eBay & Co. - in all diesen Fällen wurden tausende - zum Teil völlig ahnungslose - Internetnutzer plötzlich und ohne Vorwarnung mit Abmahnungen von (vermeintlichen) Rechteinhabern bzw. deren mal mehr mal weniger seriösen Anwälten konfrontiert.

Auf www.abmahnschutz.de erfahren Sie mehr über typische Abmahnfallen im Urheberrecht sowie über die richtigen Strategien zur Vermeidung und Abwehr von urheberrechtlichenAbmahnungen.

 

Societät de Nocker GbR | Rechtsanwälte - Notar | Moritzstr. 54-56, 45131 Essen | Tel.: 0201 42711
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